- Wohnungszwangswirtschaft
- Wohnungszwangswirtschaft,die nach den beiden Weltkriegen in Deutschland zur Behebung des Wohnungsmangels durch die Wohnraumbewirtschaftung eingeführte Beschränkung der Vertragsfreiheit bei Begründung und Auflösung von Wohnraummietverträgen. Die Wohnungszwangswirtschaft ist im früheren Bundesgebiet aufgrund des Abbaugesetzes von 1960 im Wesentlichen aufgehoben worden. In den neuen Ländern wurde die frühere staatliche Wohnungszwangswirtschaft (Wohnraumlenkung) durch das mit dem Einigungsvertrag übergeleitete Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschatlichen Wohnungswesen vom 22. 7. 1990 ebenfalls grundsätzlich beseitigt. Generell bestehen aber in Deutschland Mieterschutzvorschriften im BGB (z. B. Regelungen zur Kündigung, Mietvertrag) sowie darüber hinaus im Bereich des sozialen Wohnungsbaus besondere Mietpreisbindungen (Kostenmiete) und Belegungsbindungen (Wohnberechtigungsschein).
* * *
Woh|nungs|zwangs|wirt|schaft, die (früher): Bewirtschaftung des Wohnraums in Zeiten von Wohnungsnot.
Universal-Lexikon. 2012.